Erbrecht

Unsere Kanzlei ist mit Herrn Rechtsanwalt Niels Espenhain seit Jahren nachhaltig auf dem Gebiet des Erbrechts tätig und zwar von der Beratung bei der Nachlassplanung bis hin zur bundesweiten Vertretung vor Gericht.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind

  • die Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen aller Art, insbesondere von Pflichtteilsansprüchen,
  • die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen,
  • die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und
  • die Korrektur beeinträchtigender Verfügungen des Erblassers und auch Dritter. Nicht nur der Erblasser selbst schmälert durch lebzeitige Verfügungen oftmals die berechtigten Ansprüche des Erben oder Pflichtteilsberechtigten, sondern vielfach nehmen auch Dritte zu Unrecht für sich in Anspruch, sich aufgrund einer vom Erblasser erteilten Vollmacht am Nachlass bedienen zu können. Wir haben vertiefte Rechtskenntnis und umfangreiche prozessuale Erfahrung, um derartige Eingriffe in Ihre Rechts- und Vermögensposition zu verhindern bzw. rückgängig zu machen.

Bei der Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen berücksichtigen wir regelmäßig verschiedenste Aspekte, um nach Ihren individuellen Zielvorgaben Ihrem Willen und Ihren Interessen zum Durchbruch zu verhelfen, sei es

  • zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen,
  • zur Steuervermeidung,
  • zum angemessenen Interessenausgleich der zur Erbfolge gelangenden Personen und
  • zu Ihrer eigenen Altersabsicherung.

Rechtsanwalt Niels Espenhain ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Gründungsmitglied des Regensburger Forum Erbrecht e.V.. Er nimmt sich Zeit, nach Ihren Vorgaben eine für Sie passende Lösung zu erarbeiten.